Die Carl-Einstein-Gesellschaft/Société-Carl-Einstein, die sich der Erforschung von Leben und Werk Carl Einsteins widmet, wurde 1984 von deutschen Germanisten, Romanisten und Komparatisten sowie französischen Kunsthistorikern an der Universität Bayreuth gegründet und in das Vereinsregister eingetragen. Die Gründung geschah mit Genehmigung der in Südfrankreich lebenden Tochter von Carl Einstein und Maria Ramm, Nina Einstein-Auproux. Die Carl-Einstein-Gesellschaft/Société-Carl-Einstein ist seit 1993 Mitglied der Arbeitsgemeinschaft literarischer Gesellschaften. Ihre derzeit 45 Mitglieder finden sich im In- und Ausland. Gründungsvorsitzende waren Priv.doz. Dr. Klaus H. Kiefer (Univ. Bayreuth) und die Bevollmächtigte Nina Einstein-Auproux', Prof. Dr. Liliane Meffre (Univ. d'Avignon et des Pays de Vaucluse). Ersterer organisierte 1986 das erste internationale Carl-Einstein-Kolloquium an der Universität Bayreuth, dessen Akten zusammen mit den von Pfarrer Jürgen Seim zum 100. Geburtstag Einsteins initiierten und in der Evangelischen Johanniskirchengemeinde in Neuwied (Einsteins Geburtsort) gehaltenen Vorträgen in der folgenden Publikation niedergelegt wurden: Klaus H. Kiefer (Hg.): Carl-Einstein-Kolloquium 1986, Frankfurt/M. u. a.: Peter Lang 1988 (Bayreuther Beiträge zur Literaturwissenschaft, Bd. 12). Schon zuvor hatte die Gesellschaft zusammen dem Centre d'Etudes littéraires maghrébines, africaines et antillaises de l'Université de Bordeaux III bei der Ausrichtung eines wissenschaftlichen Kolloquiums mitgewirkt, das 1984, dem Erbe Einsteins verpflichtet - es ist hier an seine epochemachende Schrift "Negerplastik" 1915 zu denken -, an der Université Libre de Bruxelles stattfand. Dieses Kolloquium wurde unter folgendem Titel veröffentlicht: Daniel Droixhe u. Klaus H. Kiefer (Hg.): Images de l'Africain de l'Antiquité au XXe siècle. Avec une introduction de János Riesz, Frankfurt/M. u. a.: Peter Lang 1987 (Bayreuther Beiträge zur Literaturwissenschaft, Bd. 10). Die Akten einer von Prof. Dr. Hermann Haarmann (FU Berlin) und Prof. Dr. Klaus Siebenhaar (FU Berlin) 1987 organisierten Arbeitstagung der Carl-Einstein-Gesellschaft/Société-Carl-Einstein in den Räumen der Berliner Akademie der Künste, in der der größte Teil des Einsteinschen Nachlasses deponiert ist, konnten wegen interner Schwierigkeiten der Akademie leider nicht veröffentlicht werden. Aus Gründen seines Habilitationsverfahrens schied Dr. Kiefer bei der in Berlin stattfindenden Mitgliederversammlung aus dem Vorstand aus, mit ihm auch Dr. Meffre. Als neuer erster Vorsitzender wurde Prof. Dr. Rhys C. Williams (Univ. Swansea) und als zweiter Prof. Dr. Hermann Haarmann gewählt. Unter der Leitung des letzteren wurde eine Carl-Einstein-Ausstellung zusammengestellt, die erstmals 1991 in Karlsruhe (wo Einstein 1888 - 1903 aufwuchs) gezeigt wurde, dann in Neuwied 1992 und im selben Jahr nochmals in der Universitätsbibliothek Bayreuth.
Nachdem die Gesellschaft zwischenzeitlich in eine schwierige Situation geraten war, wurde Priv.doz. Dr. Kiefer 1992 auf der Mitgliederversammlung in Neuwied erneut zum Ersten Vorsitzenden gewählt, zusammen mit Prof. Dr. Walter Gebhard (Univ. Bayreuth) als Zweitem Vorsitzenden. Prof. Dr. Rainer Rumold (Northwestern Univ.) wurde als Dritter Vorsitzender hinzuoptiert, Prof. Dr. Liliane Meffre erneut als französische Vorsitzende. Für Leben und Aufgabe der Gesellschaft entscheidende Publikationen waren 1990 - 1993 die folgenden drei Bände, die Einsteins Nachlaß von verschiedener Seite her erschlossen (alle Ausgaben werden fortgesetzt): Carl Einstein-Materialien, Bd. 1: Zwischen Bebuquin und Negerplastik, u. Mitarb. v. Gerti Fietzek hg. v. Rolf-Peter Baacke, Berlin: Silver & Goldstein 1990; Carl Einstein: Werke, Bd. 4: Texte aus dem Nachlaß I, hg. v. Hermann Haarmann u. Klaus Siebenhaar, Berlin: Fannei & Walz 1992; Carl Einstein - Daniel-Henry Kahnweiler: Correspondance 1921 - 1939. Traduite, présentée et annotée par Liliane Meffre, Marseille: André Dimanche 1993.
Insbesondere die zuletzt genannte Publikation dokumentiert die französische "Existenz" Carl Einsteins, die auch der Doppelname der Gesellschaft berücksichtigt. Dank der Initiativen von Mitgliedern der Gesellschaft ist der Schriftsteller Carl Einstein auch wieder in den Medien präsent: Am 18. Juni 1993 wurde Einsteins "Die Dilettanten des Wunders oder Die billige Erstarrnis. Herr Giorgio Bebuquin" als Hörspiel in Bayern 2 wiederaufgenommen, mit einem Essay zum Hörspiel von Dr. Dirk Heißerer (Univ. München), das schon vorauswies auf die Neuinzenierung von Einsteins "G. F. R. G." "Die schlimme Botschaft", dessen Druck 1922 in einem spektakulären Gotteslästerungsprozeß verboten worden war. Ein ebenso wichtiges Ereignis des Nachruhms Carl Einsteins war die Schaffung des zwischen 1990 und 2000 alle zwei Jahre verliehenen "Carl-Einstein-Preises der Kunststiftung Baden-Württemberg für junge Kunstkritiker". Unter der Leitung von Dr. Kiefer und Dr. Helmut Mörchen fand vom 18. - 20. Februar 1994 im Tagungszentrum der Friedrich Ebert-Stiftung in Bad Münstereifel das zweite internationale Carl-Einstein-Kolloquium statt, und zwar unter dem Titel »Carl Einstein - Avantgardist im Spannungsfeld von Kultur und Politik im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts« Die Kolloquiumsbeiträge werden 1995 wieder in der Reihe "Bayreuther Beiträge zur Literaturwissenschaft" erscheinen.
Prof. Dr. Moritz Baßler – Universität Münster – Germanistisches Institut – Schlossplatz 34 – D-48143 Münster – mbassler@uni-muenster.de
Dr. habil. Matthias Berning – RWTH Aachen – Institut für Germanistische und Allgemeine Literaturwissenschaft – Templergraben 55 – D-52056 Aachen – m.berning@germlit.rwth-aachen.de
Prof. Dr. Eva Wiegmann – FTSK / JGU Mainz – Arbeitsbereich Interkulturelle Germanistik – An der Hochschule 2 – 72711 Germersheim – ewiegman@uni-mainz.de
Satzung der Carl-Einstein-Gesellschaft / Société-Carl-Einstein
1. Name und Sitz
Die Vereinigung trägt den Namen "Carl-Einstein-Gesellschaft/Société-Carl-Einstein, e.V.". Sie ist im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Sie ist selbstlos tätig. Sie ist in das Vereinsregister eingetragen. Ihr Sitz ist Bayreuth.
2. Ziele
2.1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung in den interdisziplinären und interkulturellen Bereichen, für die uns Leben, Werk und Wirkung Carl Einsteins exemplarisch erscheinen. Ihre Sorge gilt insbesondere der wissenschaftlichen Erschließung des theoretischen wie literarischen Nachlasses Carl Einsteins. Sie vereinigt alle Freunde Carl Einsteins.
2.2. Die Gesellschaft interessiert sich zugleich für alle Probleme, die auch Carl Einstein bewegten: Avantgarde des 20. Jahrhunderts in Literatur und Kunst, deren wechselseitige Beziehung, Kunsttheorie und -kritik der Moderne, interkulturelle Kommunikation, unter besonderer Berücksichtigung Deutschlands, Frankreichs und der Länder Schwarzafrikas, das Verhältnis der Künste zu den Naturwissenschaften, politisches Engagement des Künstlers, Judentum in Deutschland, Emigration usw. Sie berücksichtigt auch andere Autoren der in Frage stehenden Epoche.
2.3. In Zusammenarbeit mit allen interessierten Personen, Institutionen, Verlagen usw. sollen zu dem o.g. Zweck Aktivitäten vorrangig auf wissenschaftlichem Gebiet angeregt, gefördert und durchgeführt werden, so vor allem durch Abhaltung wissenschaftlicher Symposien und durch wissenschaftliche Publikationen.
3. Mitgliedschaft
3.1. Mitglieder der Gesellschaft können werden: volljährige natürliche Personen, juristische Personen, auch wissenschaftliche Institute, Behörden und andere nicht rechtsfähige Vereinigungen des In- und Auslands. Die Aufnahme erfolgt auf Antrag durch Beschluß des Vorstandes.
3.2. Mitglieder, die nicht natürliche Personen sind, üben die mit der Mitgliedschaft verbundenen Rechte und Pflichten durch einen Repräsentanten aus, der dem Vorstand zu benennen ist.
3.3. Die Gesellschaft besteht aus aktiven oder fördernden Mitgliedern und Ehrenmitgliedern. Aktive Mitglieder zeichnen sich aus durch die Bereitschaft, die Ziele der Gesellschaft durch Beiträge und Informationen aller Art, insbesondere wissenschaftlicher, und Übernahme von anstehenden Aufgaben zu verwirklichen. Fördernde Mitglieder unterstützen die Gesellschaft ideell und finanziell. Über Fragen der Ehrenmitgliedschaft entscheidet der Vorstand.
3.4. Die Mitglieder sind berechtigt, über die mit den Aufgaben der Gesellschaft zusammenhängenden Vorgänge angemessen unterrichtet, an ihrem Leben beteiligt zu werden und ihre Dienste in Anspruch zu nehmen.
3.5. Die Mitgliedschaft erlischt durch eine schriftliche, an den Vorstand zu richtende Austrittserklärung zum Ende des Geschäftsjahres (=Kalenderjahres), durch Ausschluß oder durch Tod. Ausschluß erfolgt insbesondere dann, wenn ein Mitglied vorbehaltlich höherer Gewalt auf eine zweite Zahlungsaufforderung des Mitgliedsbeitrags in angemessener Frist nicht reagiert. Ein fernerer Ausschlußgrund ist gegeben, wenn ein Mitglied innerhalb oder außerhalb der Gesellschaft die Verwirklichung ihrer Ziele beeinträchtigt und ihr Ansehen schädigt. Hierüber entscheidet der Vorstand.
3.6. Ehemalige Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft die eingezahlten Beiträge nicht zurück.
4. Einkünfte
4.1. Die Gesellschaft ist berechtigt, durch Aufnahmegebühren, Mitgliedsbeiträge und die Mitgliedschaft jedoch nicht berührende Teilnahmegebühren, etwa für wissenschaftliche Kolloquien oder Veröffentlichungen, ihre Funktionen im Sinne der o.g. Zielvorstellungen wahrzunehmen.
4.2. Die Gesellschaft ist berechtigt, Spenden und Förderungsbeiträge in jeder Höhe anzunehmen und gemäß den Bestimmungen der Finanzbehörden eine Bescheinigung darüber auszustellen. Die Mitgliedsbeiträge können vorbehaltlich gegenteiliger Verfügungen der Finanzbehörden im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung abgesetzt werden.
4.3. Alle Einkünfte und Mittel der Gesellschaft sind ausschließlich für satzungsgemäße Ziele, insbesondere zur Bestreitung des Haushalts der Gesellschaft zu verwenden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft, es sei denn zur Deckung geschäftsbedingter Unkosten. Es werden auch keine sonstigen Personen durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt. Über Höhe und Zahlungsweise der o.g. Gebühren und Beiträge entscheidet auf Vorschlag des Vorstandes die Mitgliederversammlung. Die Beträge sind im ersten Quartal des Geschäftsjahres (bis 31. März) auf ein vom Vorstand benanntes Konto einzuzahlen.
5. Die Organe und ihre Aufgaben
5.1. Alle Organe der Gesellschaft arbeiten im Sinne der vorangehenden Bestimmungen ehrenamtlich. Erster Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender bilden den Vorstand. Beide sind von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren zu wählen; sie sind unbeschränkt wiederwählbar. Beide sollen sich in der Carl-Einstein-Forschung wissenschaftlich ausgewiesen haben. Sie handeln arbeitsteilig in kollegialem Einvernehmen, können aber die Gesellschaft einzeln nach außen vertreten. Der Vorstand kann spezifische Aufgaben kurzfristig delegieren. Er kann auch zum Zwecke der Geschäftsführung, insbesondere der Kassenführung, oder der angemessenen Repräsentanz von ausländischen Mitgliedern oder Fachrichtungen weitere Vorstandsmitglieder ohne Wahl und in absentia hinzuoptieren.
5.2. Der Vorstand gibt jährlich mindestens einen schriftlichen Tätigkeits- bzw. Rechenschaftsbericht (Kasse), der allen Mitgliedern zugänglich gemacht werden muß. Seine Aufgabe ist es insbesondere, mindestens alle zwei Jahre bis spätestens drei Jahre eine ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und zu organisieren (sog. Carl-Einstein-Kolloquium). Der Vorstand hat in Verbindung mit einem geeigneten Verlag für die Publikation der Kolloquiumsbeiträge und sonstiger geeigneter Materialien und Texte in geeigneter Weise Sorge zu tragen.
5.3. Ein Kassenprüfer ist bei jeder Mitgliederversammlung neu zu wählen bzw. - ohne Einschränkung - wieder zu bestätigen.
5.4. Zu den Mitgliederversammlungen (Carl-Einstein-Kolloquium) wird vom Vorstand mit Angabe einer Tagesordnung jedes Mitglied unter Einhaltung einer angemessenen Frist schriftlich eingeladen. Anträge von Mitgliedern zur Tagesordnung sind zu berücksichtigen. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von einem seiner Stellvertreter oder von einem von allen anwesenden Mitgliedern gewählten Versammlungsleiter geleitet. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder, falls sie sich mit 3/4-Mehrheit dazu erklärt, beschlußfähig.
5.5. Die ordentliche Mitgliederversammlung ist für folgende Aufgaben zuständig: Feststellung der Tagesordnung, Genehmigung des Protokolls der letzten ordentlichen Mitgliederversammlung, Entgegennahme und Erörterung des Tätigkeits- bzw. Rechenschaftsberichts des Vorstandes, Entgegennahme und Erörterung des Kassenprüfer-Berichts, Entlastung des Vorstandes, Wahl des Vorstandes und des Kassenprüfers, Festsetzung der Höhe der Gebühren und Beiträge auf Vorschlag des Vorstandes, Beschlußfassungen über Satzungsänderungen oder Auflösung der Gesellschaft, Beschlußfassungen über Aktivitäten der Gesellschaft im Sinne von Empfehlungen an den Vorstand.
5.6. Wenn es die Umstände erfordern, kann vom Vorstand einvernehmlich oder auf mündlichen bzw. schriftlichen Antrag von 1/4 der Mitgliedschaft eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden. Sie entscheidet über wichtige Fragen, die nicht bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung aufgeschoben werden können.
5.7. Nur aktive Mitglieder haben Stimmrecht. Beschlüsse werden im allgemeinen mit einfacher Mehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des ersten Vorsitzenden oder bei seiner Abwesenheit einer seiner Stellvertreter. Zu Satzungsänderungen oder -ergänzungen bedarf es jedoch einer 3/4-Mehrheit der anwesenden Mitglieder einer ordentlichen Mitgliederversammlung, es sei denn, diese entscheidet anders (vgl. 5.6). Über Ablauf, Empfehlungen und Beschlüsse der Mitgliederversammlungen ist im Anschluß daran im Auftrag des Vorstandes ein Bericht zu verfassen, vom Vorsitzenden oder in dessen Abwesenheit von seinem Stellvertreter und dem Protokollanten zu unterzeichnen und allen Mitgliedern zugänglich zu machen.
6. Auflösung der Gesellschaft
Die Gesellschaft kann nur mit 3/4-Mehrheit einer ordentlichen Mitgliederversammlung wieder aufgelöst werden. Bei ihrer Auflösung oder bei Wegfall ihres bisherigen Zwecks wird das nach der Liquidation verbleibende Vermögen der Gesellschaft vom Vorsitzenden, seinem Stellvertreter oder bei deren Verhinderung von einem gewählten Mitglied dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD), Bonn/Bad Godesberg, zugeleitet, der es unmittelbar und ausschließlich für seine gemeinnützigen Zwecke der internationalen Förderung von Wissenschaft und Forschung zu verwenden hat.
München, den 14. September 2001 (Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Bayreuth unter der Nr. 632 am 6. Februar 1984)
Bankverbindungen und Mitgliedsbeiträge
Überweisungen:
IBAN: DE57 7601 0085 0265 5098 59
BIC: PBNKDEFF
Mitgliedsbeitrag: 25 €; für Studierende und Arbeitslose: 10 €
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